Steuerlager 

Das DIALOGISTIKER Steuerlager ist ein behördlich zugelassenes Lager, in dem verbrauchssteuerpflichtige Waren – in unserem Fall ausschließlich Alkoholerzeugnisse – gelagert werden dürfen. Solange sich die Waren bei uns im Lager befinden, ist die Verbrauchssteuer ausgesetzt. Solange die Ware nicht verkauft wurde, muss keine Steuer abgeführt werden.

Für Hersteller, Händler und Bootlegger von Alkoholika ist das nicht nur wirtschaftlich interessant. Ganze Arbeit leisten wir für die Spirituosenbranche, wenn wir auch in Versand oder Veredelung der Produkte involviert sind.

Das Steuerlager als ausgelagertes Lager

Ein Anbieter hochwertiger Spirituosen vertreibt seine Artikel online. Er hat ein großes Lager, doch in bestimmten Phasen ist die Kapazität erschöpft. Die hochprozentigen, steuerpflichtigen Artikel lagern und versenden wir dann für ihn. Die Bestellungen erhalten wir direkt aus seinem Shopsystem. Erst dann, wenn wir die Bestellung erhalten, picken und packen, fällt Steuer an.

Das Steuerlager als Zwischenstop

Als Hersteller oder Händler von Alkoholika muss der Vertrieb während 24 Stunden, 7 Tagen die Woche durchgängig gewährleistet sein. Der „Flaschenhals“ ist meist der Versandprozess. Mit uns als Fulfillment-Dienstleister mit behördlich zugelassenem Steuerlager läuft das Geschäft ohne Unterbrechung weiter. Urlaub und Krankheitsausfall lassen die Umsätze nicht mehr einreißen.

Bootlegging und Veredelung

Eigentlich zu versteuernde Alkoholika können in abgabenfreie Artikel verwandelt werden. Durch Veredelung der Produkte – z.B. mit Etiketten im Eigenmarkendesign – kann damit abgabenfrei Handel betrieben werden. Die Bootlegging-Branche, damit ist die Kreation von Markengetränken gemeint, unterstützen wir mit einer ganzen Reihe von Kompetenzen – mit hochwertigem, personalisiertem Print, unserem Steuerlager als Zwischenlager für noch nicht veredelte, mit dem normalen Lager für die veredelten Produkte und allen erwünschten Fulfillment-Dienstleistungen.

Welche Alkoholika ins Steuerlager gehören

Das Steuerlager ist für die Lagerung von

  • Bränden, Schnäpsen, Likören (Brandweinsteuer)
  • Schaumweinen (Sekt, Prosecco, Champagner)
  • Alkopops (Limonaden mit Rum oder Wodka)

geeignet. Bier-Erzeugnisse unterliegen anderen Regelungen und können nicht im Steuerlager deponiert werden.

Sie suchen eine schnelle und professionelle Beratung für Ihren Online-Shop?